28.05.2025 05:04:39
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ROUNDUP/Anden-Bauer gegen RWE: Gericht verkündet Entscheidung
HAMM (dpa-AFX) - Im Fall der sogenannten Klimaklage eines Peruaners gegen den Energiekonzern RWE will das Oberlandesgericht Hamm heute seine Entscheidung verkünden. In dem seit 2015 laufenden Zivilprozess will der Landwirt und Bergführer Saúl Luciano Lliuya erreichen, dass sich RWE an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle durch den Gletschersee Palcacocha beteiligt.
Er befürchtet, dass solch eine Flutwelle infolge der Erderwärmung etwa durch einen Gletscherabbruch oder einen sogenannten Felssturz ausgelöst werden könnte. Davon wäre auch sein Haus in der Stadt Huaraz betroffen.
Nach Ansicht des Klägers trägt RWE eine Mitverantwortung an der Gefahr, weil das Unternehmen durch seinen Kraftwerkspark große Mengen Treibhausgase erzeuge. Der Kläger wird von der Stiftung Zukunftsfähigkeit und der Umweltorganisation Germanwatch unterstützt. RWE hält die Klage für rechtlich unzulässig.
Gutachter sehen keine ernste Gefahr für Haus des Klägers
Mitte März hatten zwei Sachverständige ihr Gutachten in einer mündlichen Verhandlung vor dem OLG vorgestellt und Fragen beantwortet. Sie gehen nicht davon aus, dass in den nächsten 30 Jahren eine ernsthafte Beeinträchtigung des Hausgrundstücks des Klägers durch eine Überflutung oder eine Schlammlawine droht.
Die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt von als realistisch eingeschätzten Überflutungsszenarien hatten sie mit einem Prozent angegeben. Anwälte und Gutachter des Klägers hatten den Sachverständigen widersprochen und ihnen eine Unterschätzung des Risikos vorgeworfen.
Befangenheitsantrag gegen Gutachter wurde abgelehnt
Der Kläger hatte Wochen später einen Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen gestellt, der allerdings abgelehnt wurde. Wegen der für die Prüfung des Antrags nötigen Zeit hatte das Gericht den ursprünglich für den 14. April angesetzten Verkündungstermin auf den 28. Mai verlegt.
Für Germanwatch ist die Klage eine "strategische Klimaklage". Die von solchen Klagen verfolgten "gemeinnützigen Ziele" reichten weit über das individuelle Interesse der Klägerinnen und Kläger hinaus, erklärt die Organisation auf ihrer Homepage. "Sie zielen etwa darauf ab, den Klimaschutz und den Schutz der Grundrechte zu verbessern, entsprechende Präzedenzfälle zu schaffen, überfällige politische Entscheidungen anzustoßen und Öffentlichkeit herzustellen."/tob/DP/zb

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