27.03.2025 04:49:39
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Arzneimittelverkauf im Netz: BGH entscheidet zu Datenschutz
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) muss klären, ob Apotheken Medikamente über Internetplattformen wie den Amazon Marketplace ohne spezielle Einwilligung der Kundinnen und Kunden verkaufen dürfen. Es geht dabei um Fragen des Datenschutzes und Wettbewerbsrechts sowie um europäische Regelungen und nationale wie die Apothekenbetriebsordnung. Die Richter und Richterinnen des ersten Zivilsenats wollen ihre Entscheidung am Donnerstag (8.45 Uhr) in Karlsruhe verkünden. (Az. I ZR 222/19 u.a.)
Oberlandesgericht gab Klagen wegen Datenschutzverstößen statt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte auf Anfrage des BGH festgestellt, dass Angaben wie Name, Lieferadresse und für die Individualisierung der Arzneimittel notwendige Informationen Gesundheitsdaten im Sinne der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind. Das gelte auch, wenn der Verkauf dieser Arzneimittel keiner ärztlichen Verschreibung bedarf.
In den zwei zugrundeliegenden Fällen streiten Apotheker seit Jahren vor Gericht. Vor allem geht es um die Frage, ob ein Vertrieb der Medikamente über Internetplattformen gegen rechtliche Vorgaben verstößt. In beiden Verfahren hatte das Oberlandesgericht Naumburg Datenschutzverstöße gesehen.
"So doof ist der Verbraucher nicht"
In der Verhandlung im Januar hatte der Anwalt des Klägers betont, dass die Daten zwangsläufig auch Amazon offengelegt würden. Würde eine Einwilligung erforderlich werden, könnten Verbraucherinnen und Verbraucher noch einmal überlegen, ob sie wirklich hier einkaufen wollen.
Der Anwalt der Gegenseite hatte hingegen argumentiert, wer auf Amazon nach Arzneimitteln suche, wisse genau, auf welcher Seite er unterwegs sei und brauche keinen speziellen Hinweis darauf. "So doof ist der Verbraucher nicht."
Marktanteil des Versandhandels über 20 Prozent
Zu apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zählen zum Beispiel einige Schmerzmittel. Der Versandhandel spielt für die Branche eine relevante Rolle. Nach Zahlen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände machte er gemessen an Absatz und Umsatz zuletzt gut ein Fünftel aus. Besonders gefragt seien hier etwa homöopathische Präparate./kre/DP/jha

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